Unsere jährlichen Hinweise zum Jahresende 12/24
Doppelzahlungen
Prüfen Sie spätestens zum Jahresende, ob in Ihren offenen Posten Doppelzahlungen / Überzahlungen verbucht wurden. War die ursprüngliche Leistung steuerpflichtig, ist dies auch die Doppel- oder Überzahlung und das bereits im Zeitpunkt der Vereinnahmung. Konkret bedeutet das, dass Sie bereits im Zeitpunkt der Vereinnahmung die Umsatzsteuer abführen müssen und die Zahlung nicht auf dem Debitor „parken“ dürfen (gilt nicht ertragsteuerlich).
Hinweis: auch Trinkgelder an Unternehmer sind umsatzsteuerpflichtig.
Arbeiten zum Jahresende
Denken Sie insbesondere an die Hinzuschätzungen Ihrer fertigen, noch nicht abgerechneten Arbeiten sowie die Abgrenzung der im Folgejahr abziehbaren Vorsteuern (Rechnungseingang nach 31.12.2024 – Leistung aber noch für 2024, d. h. nicht das Rechnungsdatum, sondern der Posteingangsstempel ist maßgebend).
Kontrollieren Sie, ob Sie auch alle lohnsteuerlichen Sachverhalte ordnungsgemäß verbucht haben, wie z. B. Umsatzsteuer bei doppelter Haushaltsführung, unterschiedliche Bemessungsgrundlagen für die Überlassung von E-Fahrzeugen.
Beachten Sie auch, dass Ihnen kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Geschenke/Incentives zusteht, wenn gewisse Grenzen überschritten werden [z. B. bei Betriebsausflügen (110 Euro brutto) / Zuwendungen Mitarbeiter (60 Euro brutto) / Kundengeschenke (35 Euro netto)].
Berichtigung Umsatzsteuer bei gewährten Boni
Die Umsatzsteuer ist erst in dem Voranmeldungszeitraum zu berichtigen, in dem die Minderung durch die Inanspruchnahme des Bonus verwirklicht ist, d. h. frühestens mit der Abrechnung, welche in der Regel mit Zahlung / Verrechnung identisch ist.
Denken Sie daran, dass ein unterjähriger Hinweis auf „im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen“ bei allen Boni berechtigten Rechnungen erforderlich ist, damit Sie eine entsprechende Minderung Ihrer Umsatzsteuer erhalten.
ZM und UStVA
Gleichen Sie bitte Ihre Buchhaltung im Bereich der Erlöskonten innergemeinschaftliche Lieferungen, Dreiecksgeschäfte und innergemeinschaftliche Dienstleistungen mit den übermittelten Daten in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen und den Zusammenfassenden Meldungen ab. Alle drei Werte müssen übereinstimmen.
Ausbuchung von Forderungen
Prüfen Sie jetzt zum Jahresende wieder, ob in Ihren offenen Posten Forderungen enthalten sind, welche wegen Uneinbringlichkeit ausgebucht werden können bzw. sollten. Beachten Sie hierzu auch die korrekte Buchung, damit es ordnungsgemäß in der USt-Voranmeldung gemeldet wird (ergänzenden Angaben Zeilen 70 – 75 der Voranmeldung bzw. Kennziffer 50/37).
Zuordnungsfrist bei gemischt genutzten Objekten
Bauen oder erwerben Sie Gebäude, welche z. B. teilweise vermietet und teilweise privat genutzt werden oder installieren Sie PV-Anlagen, welche auch für den privaten Strom verwendet werden?
Der Gesetzgeber hat für gemischt genutzte Objekte eine Zuordnungsfrist gesetzt (für Leistungen auch bereits Anzahlungen 2024: bis 31.07.2025).
Da es immer wieder zu „Nicht-Zuordnungen“ kommt, bitten wir Sie frühzeitig, im Idealfall bereits im Vorfeld (bei Planungsbeginn) auf uns zuzukommen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei vorgenannten Ausführungen lediglich um eine Momentaufnahme des aktuellen Sachstands handelt, der sich jederzeit ändern kann.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Bildrechte: © iStock-2164907999
© Wanke & Nigg 2024
Weitere News:
Mandanten-Information zum Jahresende 2024
Eine Vielzahl herausfordernder Themen im In- und Ausland – Wir helfen den Überblick zu bewahren. Info-PDF: Mandanten-Information zum Jahresende 2024
Fristen und Steuerzahlungstermine im Jahr 2025
Info-PDF: „Fristen und Steuerzahlungstermine
im Jahr 2025“
Aufbewahrungsfristen ab 2025
Info-PDF: „Aufbewahrungsfristen ab 2025“
Verjährung 2024
Info-PDF „Verjährung 2024“
Sondernewsletter – Versicherungsschutz bei Hochwasser
Hochwasser: Welche Versicherungen welche Schäden decken und welche Tipps für eine spätere Regulierung hilfreich sind.
Sondernewsletter – Achtung: Vorsicht vor Betrugsfalle bei Manipulation von Rechnungsschriften
Wiederholt ist bei mehreren unserer Mandanten eine neuartige Betrugsfalle aufgetreten, die besonders heimtückisch vorgeht.
Steuerliche Entlastungen und Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz
Einkommensteuerliche Neuerungen für Unternehmer – Neues bei der Umsatzsteuer – Neuregelungen für Vermieter – u.v.m.
Bildrechte: © iStock-1304672446 iStock-1460877209 iStock-1248415649 iStock-1339956397 iStock-463352805 iStock-1386483684 iStock-1250011282 iStock-905715546 iStock-1254347556 iStock-1077547102 iStock-1133385995 iStock-1247164637 iStock-1200468167 iStock-2164907999 iStock-1301275190 iStock-1094465844 iStock-1250011282 iStock-1178755049 iStock-824644386 iStock-1247164637 iStock-465492606 iStock-1193382198 iStock-1191656235 iStock-1305300593 iStock-639359406 iStock-1077547102 iStock-2164907999