Ihre Steuerberater in Memmingen und Umgebung. Ein Unternehmen der Ott & Partner Gruppe.

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Achtung: Vorsicht vor Betrugsfalle bei Manipulation von Rechnungsschriften

Nunmehr ist wiederholt bei mehreren unserer Mandanten eine neuartige Betrugsfalle aufgetreten, die besonders heimtückisch vorgeht. Wir nehmen diese Entwicklung zum Anlass, Sie auf diese Betrugsfalle hinzuweisen.

Vorgang

Ihr E-Mail-System oder das E-Mail-System Ihres Geschäftspartners wurde infiziert. Die Betrüger fangen eine E-Mail mit Rechnungsschrift ab, ändern hierin die Bankverbindung und leiten die E-Mail mit Rechnungsschrift und geänderter Bankverbindung sodann an den Adressaten weiter. Der Adressat überweist das Geld an den vermeintlichen Rechnungssteller, tatsächlich jedoch auf die fehlerhafte Bankverbindung der Betrüger.

Die Folge ist, entweder Sie bezahlen auf eine fehlerhafte Bankverbindung oder Ihr Kunde überweist anstelle an Sie auf eine fehlerhafte Bankverbindung. Die Geldleistung ist in jedem Fall weg und Sie streiten sich mit Ihrem Vertragspartner über Ihren Schaden.

 

Fehlende Erkennbarkeit

Der Vorgang ist für Sie nahezu nicht erkenntlich. Der Austausch der Bankverbindung (IBAN und BIC) erfolgt im gleichen Design der Rechnungsschrift (gleiche Schriftart, gleiche Größe). Die Rechnungsschrift bleibt im Übrigen unberührt. Hinzu kommt, dass Sie gerade im Falle einer kürzlich vorherigen Absprache und/oder einem kürzlich vorherigen Vertragsschluss mit Ihrem Geschäftspartner die Rechnungsschrift normalerweise für authentisch und korrekt erachten.

Prävention

Schutz vor dieser Betrugsfalle bietet alleine auf bereits zuvor in Schriftform mittels Postsendung mitgeteilte Bankverbindungen zu leisten / zu überweisen oder die Bankverbindung – insbesondere bei einer Mitteilung der Änderung durch Ihren Geschäftspartner – auf andere Weise zu prüfen (z.B. mit telefonischer Nachfrage). Damit geht die nachträgliche Manipulation ins Leere.

 

In der Regel: Kein (Cyber-)Versicherungsschutz

Ein Versicherungsschutz für solche Betrugsfälle besteht in der Regel nicht. Die meisten (Cyber-)Versicherer lehnen für solche Vertrauensschäden durch Dritte jegliche Haftung ab, weil Anspruchsvoraussetzung eine vorherige Netzwerksicherheitsverletzung der eigenen Person ist, die durch diese Betrugsfalle entweder nicht erfolgt (Infizierung des E-Mail-System Ihres Geschäftspartners) oder kaum nachweisbar sein wird (Infizierung Ihres E-Mail-Systems). Der bloße Zugang einer fehlerhaften Rechnung bei Ihnen ist wie ein verfänglicher Telefonanruf kein Angriff auf die eigene Netzwerksicherheit.

 

Was tun, wenn betroffen?

Sind Sie Betroffener, wenden Sie sich bitte sofort an die nächste Polizeidienststelle. Die Polizeidienststelle wird in solchen Fällen unverzüglich Kontakt mit der entsprechenden Geldwäschestelle der Empfängerbank aufnehmen und einen Wegtransfer der Geldleistung verhindern, soweit noch möglich. Die Empfängerbank erstattet Ihnen – nach einiger Wartezeit aufgrund einer in diesen Fällen üblichen strafrechtlichen Beschlagnahmeanordnung zur allgemeinen Sicherung – einen noch gestoppten Betrag später zurück. Oftmals ist jedoch die vollständige Geldleistung binnen weniger Minuten nach Zugang bei der Empfängerbank bereits wegtransferiert in Drittländer; Chancen auf Rückerstattung bestehen daher kaum.

 

Strafverfolgung

Eine Strafverfolgung bleibt in aller Regel erfolglos. Die Betrüger bleiben im Hintergrund, da hier bei der Empfängerbank als auch für die Drittländer Bankverbindungen benutzt werden, die ohne sich bei den entsprechenden Bankhäusern amtlich auszuweisen, erstellt werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei vorgenannten Ausführungen lediglich um eine Momentaufnahme des aktuellen Sachstands handelt, der sich jederzeit ändern kann.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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